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Erklärvideos für Schule und Bildung: Einsatz, Recht und Produktion

Erklärvideos für Schule und Bildung: Wofür sie sich eignen, was das Urheberrecht erlaubt, woher freies Material kommt und worauf Bildungsanbieter achten.

· 13 Min. Lesezeit · Von Daniel Stoll

Erklärvideos für Schule und Bildung: Einsatz, Recht und Produktion
Inhalt
  1. Wofür eignen sich Erklärvideos im Unterricht?
  2. Selbst produzieren oder produzieren lassen?
  3. Was ist urheberrechtlich erlaubt?
  4. Woher kommt frei nutzbares Material?
  5. Wie lang darf ein Lernvideo sein?
  6. Was macht ein Lernvideo wirksam?
  7. Wie stellen Sie Barrierefreiheit sicher?
  8. Wie binden Sie ein Erklärvideo in den Unterricht ein?
  9. Worauf müssen Sie beim Datenschutz achten?
  10. Worauf achten Bildungsanbieter bei der Beauftragung?
  11. Häufige Fragen

Erklärvideos sind im Unterricht angekommen — als Vorbereitung für die Stunde, als Wiederholung für zu Hause, als Erklärung für alles, was sich schwer an der Tafel zeigen lässt. Dieser Leitfaden beschreibt, wofür sich das Format tatsächlich eignet, was urheberrechtlich erlaubt ist, woher frei nutzbares Material kommt und worauf Bildungsanbieter achten sollten, die Lernvideos produzieren lassen.

Wofür eignen sich Erklärvideos im Unterricht?

Am besten für alles, was sich in Bewegung leichter zeigt als in Worten: Abläufe, Kreisläufe, Verfahren, historische Entwicklungen. Ein Video kann eine Zellteilung zeigen, einen Stromkreis aufbauen oder die Etappen der Reformation nacheinander sichtbar machen — Vorgänge also, bei denen ein Tafelbild immer nur einen Zustand einfriert.

Der zweite starke Einsatz ist die Entlastung von Wiederholung. Wer denselben Grundbegriff in fünf Klassen fünfmal erklärt, kann diese Erklärung einmal aufnehmen und die gewonnene Zeit für Rückfragen nutzen. Genau hier liegt der Gewinn — nicht im Ersetzen des Unterrichts, sondern im Verlagern des immer gleichen Teils. Wie sich das im Schulalltag organisieren lässt, beschreibt der Beitrag zum wirksamen Einsatz von Erklärvideos in der Schule.

Ebenso verlässlich funktionieren Erklärvideos beim selbstständigen Nacharbeiten. Ein Video kann angehalten, zurückgespult und dreimal angesehen werden, ohne dass jemand nachfragen muss — für Lernende, die im Unterricht nicht nachfragen wollen, ist das oft der entscheidende Unterschied.

Wo Erklärvideos dagegen wenig beitragen, ist beim Einüben. Rechenwege, Rechtschreibung oder Vokabeln brauchen Wiederholung durch die Lernenden selbst; ein Video kann sie zeigen, aber nicht abnehmen. Und Diskussion, Argumentation und gemeinsames Erarbeiten bleiben ohnehin dem Unterricht vorbehalten.

Selbst produzieren oder produzieren lassen?

Für einzelne Stunden lohnt die Eigenproduktion, für dauerhaft eingesetztes Lernmaterial selten. Ein Video, das eine Lehrkraft für ihre eigene Klasse aufnimmt, darf unperfekt sein — es wirkt durch die vertraute Stimme und die Passgenauigkeit zum Unterricht. Ein Video, das in hundert Schulen läuft, wird an anderen Maßstäben gemessen.

Bildungsanbieter, Verlage und Hochschulen stehen deshalb vor einer anderen Rechnung als einzelne Lehrkräfte. Wenn ein Lernvideo Teil eines Produkts ist, kommen Anforderungen dazu, die eine Eigenproduktion schnell überfordern: einheitliche Gestaltung über eine ganze Reihe, geprüfte Fachlichkeit, Barrierefreiheit, Nutzungsrechte für die geplante Verbreitung. Diese Punkte kosten in der Nachbesserung deutlich mehr als in der Planung.

Ein Zwischenweg hat sich in der Praxis bewährt: das Fachliche intern liefern, Skript und Umsetzung auslagern. Das Fachwissen liegt bei den Lehrenden, die sprachliche und handwerkliche Umsetzung bei der Produktion — und weil die Skriptfreigabe bei den Fachleuten bleibt, bleibt auch die inhaltliche Hoheit dort, wo sie hingehört.

Was ist urheberrechtlich erlaubt?

Für den Unterricht gilt eine eigene Erlaubnis, und sie ist enger, als viele annehmen. Nach der gesetzlichen Regelung zu Unterricht und Lehre dürfen zur Veranschaulichung des Unterrichts an Bildungseinrichtungen zu nicht kommerziellen Zwecken bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes genutzt werden — für die Lehrenden und Teilnehmenden der jeweiligen Veranstaltung, für Lehrende und Prüfer derselben Einrichtung und für Dritte, soweit es der Präsentation von Unterricht oder Lernergebnissen an der Bildungseinrichtung dient. Das umfasst auch das Bereitstellen auf einer zugangsgeschützten Lernplattform.

Vier Einschränkungen sind dabei entscheidend. Erstens die 15 Prozent: Längere Filme, ganze Kapitel oder vollständige Alben fallen nicht darunter. Abbildungen, einzelne Beiträge aus derselben Fachzeitschrift oder wissenschaftlichen Zeitschrift, Werke geringen Umfangs und vergriffene Werke dürfen dagegen vollständig genutzt werden — als geringen Umfang nennt die Gesetzesbegründung etwa Filme und Musik bis fünf Minuten. Zweitens nicht kommerziell: Ob die Einrichtung öffentlich oder privat ist, spielt nach der Gesetzesbegründung keine Rolle — auch Privatschulen sind erfasst. Ausgeschlossen ist Unterricht, der darauf ausgerichtet ist, Gewinn zu erzielen, etwa an kommerziellen Sprachinstituten. Drittens der Kreis der Empfänger: Gedeckt sind Teilnehmende, Lehrende und Prüfer der eigenen Einrichtung sowie die Präsentation von Unterricht und Lernergebnissen, etwa für Eltern oder auf der eigenen Website. Ein Lernvideo frei ins Netz zu stellen oder an andere Einrichtungen weiterzugeben, deckt die Regelung nicht. Viertens Schulmedien: An Schulen ausgenommen sind Werke, die ausschließlich für den Schulunterricht bestimmt und entsprechend gekennzeichnet sind — sofern dafür passende Lizenzen leicht verfügbar sind. Das schützt nach der Gesetzesbegründung insbesondere den Markt für Schulbücher.

Für ein Lernvideo, das öffentlich stehen oder verkauft werden soll, heißt das: Jedes fremde Bild, jedes Musikstück und jeder Filmausschnitt braucht eine eigene Lizenz. Wer diesen Unterschied übersieht, produziert Material, das im Klassenraum zulässig ist und auf der Website eine Abmahnung auslöst. Im Zweifel gehört die Frage vor die Produktion, nicht danach.

Woher kommt frei nutzbares Material?

Aus offenen Bildungsmaterialien, kurz OER. Das sind Lehr- und Lernmaterialien, die unter einer freien Lizenz stehen und damit ohne Einzelanfrage genutzt, verändert und weitergegeben werden dürfen — eine Einführung dazu gibt die Informationsstelle für offene Bildungsmaterialien. Nicht jedes frei verfügbare Material ist dabei OER: Nach dieser Definition kommen nur drei Lizenzen infrage — CC BY, CC BY-SA und CC0.

Entscheidend ist, die Lizenz genau zu lesen. Die CC-Lizenzen im Überblick zeigen die zwei Punkte, die für Bildungsanbieter den Ausschlag geben: ob eine kommerzielle Nutzung erlaubt ist und ob das Material bearbeitet werden darf. Eine Lizenz mit dem Zusatz NC für nicht-kommerzielle Nutzung schließt genau die Fälle aus, in denen ein Verlag oder ein Weiterbildungsanbieter das Material verwenden möchte. Und bei Lizenzen mit dem Zusatz SA muss bearbeitetes Material unter derselben oder einer kompatiblen Lizenz weitergegeben werden.

Bei allen CC-Lizenzen außer CC0 ist die Namensnennung Pflicht. Am sichersten steht sie im Video oder im Abspann; der Lizenztext von CC BY 4.0 lässt je nach Medium aber auch einen Link auf die Angaben zu. Wer eine ganze Reihe produziert, legt dafür am besten von Anfang an eine Liste an: Titel, Urheber, Lizenz, Link und Fundort — die TULLU-Regel fasst diese Angaben zusammen. Diese Liste nachträglich zu rekonstruieren, ist die undankbarste Arbeit im ganzen Projekt.

Wie lang darf ein Lernvideo sein?

Länger als ein Video für die Website, kürzer als eine Schulstunde. Während ein Werbe- oder Produktvideo in 60 bis 90 Sekunden überzeugen muss, bringen Lernende eine Absicht mit — für einen einzelnen Begriff oder ein abgeschlossenes Verfahren sind deshalb zwei bis fünf Minuten ein guter Rahmen. Was darüber hinausgeht, lässt sich meist besser in mehrere Videos teilen.

Der Grund liegt weniger in der Aufmerksamkeitsspanne als in der Struktur. Ein Video, das drei Themen behandelt, lässt sich nicht gezielt wiederfinden — wer nur den zweiten Teil noch einmal braucht, muss suchen. Drei kurze Videos zu je einem Thema sind im Unterricht praktischer als ein langes, auch wenn die Gesamtlaufzeit gleich bleibt.

Innerhalb des Videos hilft eine erkennbare Gliederung: eine Frage am Anfang, die das Video beantwortet, dann der Weg dorthin, am Ende eine kurze Zusammenfassung. Diese Dreiteilung klingt schlicht, ist aber der Unterschied zwischen einem Video, das man einmal ansieht, und einem, zu dem Lernende zurückkehren. Praktische Umsetzungshinweise stehen im Wegweiser zu Erklärvideos und Online-Lernmaterialien.

Was macht ein Lernvideo wirksam?

Der größte Hebel ist der Anschluss an das Vorwissen. Ein Video, das dort beginnt, wo die Lernenden stehen, wirkt; eines, das eine Begriffsebene zu hoch einsteigt, verliert sie in den ersten dreißig Sekunden — und zwar unwiederbringlich, weil der Rest darauf aufbaut.

Praktisch heißt das: Fachbegriffe erst benennen, wenn die Sache erklärt ist, nicht umgekehrt. Ein Video über Photosynthese, das mit dem Wort Photosynthese beginnt, hat seine Zuhörer bereits sortiert in die, die es wissen, und die, die aussteigen. Beginnt es mit der Frage, warum eine Pflanze im Dunkeln eingeht, bleiben beide Gruppen.

Zweitens: Bild und Ton dürfen nicht dasselbe tun. Wenn der Sprecher vorliest, was ohnehin im Bild steht, entsteht kein zusätzliches Verständnis, sondern Konkurrenz um dieselbe Aufmerksamkeit. Das Bild zeigt, der Ton erklärt — diese Arbeitsteilung ist die wichtigste Gestaltungsregel für Lernvideos überhaupt.

Drittens gehört Raum zum Mitdenken eingeplant. Eine kurze Pause nach einer Frage, bevor die Antwort kommt, wirkt im Video genauso wie im Unterricht. Wie sich diese Prinzipien in verschiedenen Fächern umsetzen lassen, zeigt die Anleitung zum Erstellen von Erklärvideos für die Schule sowie der Überblick zu Methoden der Wissensvermittlung.

Wie stellen Sie Barrierefreiheit sicher?

Mit Untertiteln, ausreichenden Kontrasten und einer Tonspur, die wichtige Bildinformationen benennt — für blinde Zuschauer auch den Inhalt eingeblendeter Texte, etwa über eine Audiodeskription. Im Bildungsbereich ist das keine Kür: Wer Material für eine ganze Schule oder eine Hochschule produziert, produziert für Menschen mit Hörbeeinträchtigung, Sehbeeinträchtigung und Leseschwierigkeiten mit.

Untertitel sind dabei der Schritt mit dem größten Nutzen im Verhältnis zum Aufwand. Sie helfen nicht nur Menschen, die nicht hören — sie helfen auch Lernenden, für die Deutsch nicht die erste Sprache ist, und allen, die schriftlich besser aufnehmen als mündlich. Automatisch erzeugte Untertitel reichen dafür nicht; sie sind nach den Hinweisen zur Untertitelung mit YouTube fehlerhaft und sollten nachbearbeitet werden, besonders bei Fachbegriffen.

Ein zweiter Punkt betrifft die Sprache selbst. Kurze Sätze, wenige Fremdwörter und ein klarer Aufbau nützen allen Lernenden, nicht nur denen mit Bedarf an vereinfachter Sprache. Wo besonders einfache Verständlichkeit gefragt ist, helfen die Regeln der Leichten Sprache; einen Überblick über die verschiedenen Regelwerke einschließlich der seit 2025 vorliegenden DIN SPEC 33429 gibt es online.

Wie binden Sie ein Erklärvideo in den Unterricht ein?

Ein Video wirkt nicht durch das Ansehen, sondern durch das, was davor und danach passiert. Ohne Auftrag vorher und Anschluss nachher bleibt es Berieselung — mit beidem wird es zum Arbeitsmittel.

Bewährt hat sich ein Beobachtungsauftrag vor dem Abspielen: eine Frage, die das Video beantwortet, notiert an der Tafel. Die Lernenden schauen dann gerichtet statt passiv, und die anschließende Besprechung hat einen Ausgangspunkt. Diese zwei Minuten Vorbereitung entscheiden mit darüber, ob ein gutes Video auch wirkt.

Für die Nachbereitung genügt oft eine einzige Aufgabe, die ohne das Video nicht lösbar ist. Damit wird sichtbar, wer verstanden hat — und für die Lernenden wird nachvollziehbar, wozu das Video da war. Wird es dagegen nur gezeigt und dann zum nächsten Thema gewechselt, ordnet niemand es als Lernstoff ein.

Ein häufiger Einsatz ist inzwischen die Verlagerung nach Hause: Das Video ersetzt die Erklärung, die Unterrichtszeit wird zum Üben genutzt. Das funktioniert, solange alle Lernenden zu Hause Zugang haben — sonst vergrößert es Unterschiede, statt sie auszugleichen. Diese Voraussetzung gehört geprüft, bevor die Methode zur Regel wird. Weitere Umsetzungswege beschreibt der Beitrag zum erfolgreichen Einsatz von Erklärvideos in der Schule.

Worauf müssen Sie beim Datenschutz achten?

Auf zwei Dinge: wo das Video liegt und ob Personen darin erkennbar sind. Beide Fragen sind vor der Produktion leichter zu beantworten als danach.

Wenn Lernende im Video vorkommen — als Sprecher, im Bild oder namentlich —, brauchen Sie eine Rechtsgrundlage, in der Regel eine Einwilligung — bei Minderjährigen unter Beteiligung der Erziehungsberechtigten. Welche Anforderungen im Einzelnen gelten, richtet sich nach dem Landesrecht; die Klärung gehört zur Schulleitung oder zum Datenschutzbeauftragten der Einrichtung. Das gilt auch für scheinbar harmlose Aufnahmen aus dem Klassenraum. Hinzu kommt, dass eine Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann. Der einfachere Weg für Lernmaterial, das über die eigene Einrichtung hinaus eingesetzt wird, ist deshalb die Animation ohne reale Personen: Sie stellt die Frage gar nicht erst.

Die zweite Frage betrifft den Ort. Wird ein Video über einen fremden Videodienst eingebunden, gehen dabei in aller Regel Daten der Zuschauer an dessen Betreiber — die Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für digitale Dienste nennt eingebundene Videos ausdrücklich als typisches Beispiel. Im schulischen Kontext braucht diese Übermittlung eine Rechtsgrundlage. Was im eigenen Bundesland zulässig ist, beantworten die Landesdatenschutzbehörde oder das zuständige Schulministerium.

Für die Praxis heißt das: Klären Sie den Hostingweg, bevor Sie produzieren lassen. Ob ein Video auf einer Landesplattform, auf einem eigenen Server oder bei einem Dienstleister liegt, ändert nichts an der Produktion — aber es ändert, welche Fassungen und welche Dateiformate Sie am Ende brauchen.

Worauf achten Bildungsanbieter bei der Beauftragung?

Auf die Nutzungsrechte, den Umgang mit Aktualisierungen und die Frage, wer die Fachlichkeit verantwortet. Diese drei Punkte unterscheiden ein Bildungsprojekt von einem Marketingprojekt und gehören ins Angebot, nicht ins Nachgespräch.

Die Nutzungsrechte müssen zur geplanten Verbreitung passen. Ein Video, das später in einer Lernplattform, auf einer Website und in einer App laufen soll, braucht Rechte für alle drei Wege — auch dann, wenn zunächst nur einer davon geplant ist. Bei Explainr sind laut AGB zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte enthalten, etwa für die Einbindung auf der eigenen Website. Fernsehen und Rundfunk, die Bearbeitung des Films, die getrennte Nutzung von Bestandteilen wie der Musik und der Weitervertrieb an Dritte brauchen dagegen eine gesonderte Vereinbarung — für Verlage und Bildungsanbieter, die Lernvideos weitergeben oder verkaufen wollen, gehört dieser Punkt deshalb ausdrücklich ins Angebot.

Der Umgang mit Aktualisierungen entscheidet über die Lebensdauer. Lehrpläne ändern sich, Gesetze ändern sich, Zahlen veralten. Ein Video, dessen Kernaussagen in einer eigenen Szene stehen, lässt sich später gezielt austauschen; eines, in dem die Jahreszahl in jeder zweiten Einstellung auftaucht, muss komplett neu produziert werden. Diese Entscheidung fällt im Storyboard, nicht am Ende. Bei Explainr bleiben die Projektdateien laut AGB beim Studio — spätere Änderungen gehören deshalb gleich mit ins Angebot.

Und die Fachlichkeit bleibt beim Auftraggeber. Eine Produktionsagentur kann prüfen, ob eine Erklärung verständlich ist — ob sie fachlich stimmt, kann nur beurteilen, wer das Fach beherrscht. Deshalb gehört die Skriptfreigabe zu einer Person mit Fachverantwortung, nicht in die Kommunikationsabteilung. Für die Ansprache von Studieninteressierten gilt Ähnliches, wie der Beitrag zu Erklärvideos im Hochschulmarketing zeigt.

Häufige Fragen

Darf ich fremde Videos im Unterricht zeigen?

§ 60a UrhG erlaubt Bildungseinrichtungen, zur Veranschaulichung des Unterrichts und zu nicht kommerziellen Zwecken bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes zu nutzen; für Filme bis fünf Minuten verweist die Gesetzesbegründung auf eine vollständige Nutzung. An Schulen ausgenommen sind Werke, die ausschließlich für den Schulunterricht bestimmt und gekennzeichnet sind, sofern dafür passende Lizenzen leicht verfügbar sind. Vorführungen vor einem Kreis, der keine Öffentlichkeit bildet, regelt § 60a gar nicht. Frei ins Netz stellen deckt die Regelung nur für Einblicke in den eigenen Unterricht.

Was kostet ein Lernvideo?

Das hängt von Länge und Animationsstil ab. Bei Explainr kostet ein Erklärvideo von einer Minute zwischen 1.990 und 5.990 Euro netto als Festpreis. Ein Lernvideo von mehreren Minuten liegt deutlich darüber, weil schon eine zweite Minute die Animationsarbeit nahezu verdoppelt; den Festpreis für die geplante Länge nennt das Angebot. Für Videoreihen lohnt eine gemeinsame Kalkulation, weil Figuren und Bildwelt nur einmal entstehen.

Wie lang sollte ein Lernvideo sein?

Zwei bis fünf Minuten für ein abgeschlossenes Thema — länger als ein Video für die Website, weil Lernende eine Absicht mitbringen. Mehrere kurze Videos sind im Unterricht praktischer als ein langes, weil sich einzelne Abschnitte gezielt wiederfinden lassen.

Kann ich ein Erklärvideo selbst erstellen?

Für die eigene Klasse ja, und die vertraute Stimme ist dabei ein Vorteil. Für Material, das über die eigene Einrichtung hinaus eingesetzt wird, kommen Anforderungen an Gestaltung, Barrierefreiheit und Rechte dazu, die den Aufwand deutlich erhöhen.

Was ist OER?

Offene Bildungsmaterialien: Lehr- und Lernmaterial unter einer freien Lizenz, das ohne Einzelanfrage genutzt, verändert und weitergegeben werden darf — nach der verbreiteten Definition unter CC BY, CC BY-SA oder CC0. Material mit Einschränkungen wie NC oder ND ist zwar frei verfügbar, aber kein OER im engeren Sinn.

Brauchen Lernvideos Untertitel?

Ja, aus zwei Gründen. Sie machen das Material für Menschen mit Hörbeeinträchtigung zugänglich und helfen zugleich Lernenden, deren erste Sprache nicht Deutsch ist. Automatische Untertitel müssen dabei redaktionell durchgesehen werden.

Eignen sich Erklärvideos für jedes Fach?

Für alles, was sich in Abläufen zeigen lässt, besonders gut. Beim Einüben von Fertigkeiten — Rechnen, Rechtschreibung, Vokabeln — sind sie dagegen nur Ergänzung. Eine Übersicht über Einsatzfelder gibt der Beitrag zu elf Gründen für Erklärvideos im Unterricht.

Wer schreibt das Skript für ein Lernvideo?

Bei Explainr die Autoren der Agentur, auf Basis Ihres Briefings. Im Bildungsbereich hat sich bewährt, das Fachliche intern zu liefern und die sprachliche Umsetzung der Produktion zu überlassen. Die Freigabe gehört in jedem Fall zu einer Person mit Fachverantwortung.

Von Daniel Stoll

Explainr — Erklärvideos seit 2012

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